Rechtsprechung
   KG, 16.01.2015 - 6 W 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,895
KG, 16.01.2015 - 6 W 1/15 (https://dejure.org/2015,895)
KG, Entscheidung vom 16.01.2015 - 6 W 1/15 (https://dejure.org/2015,895)
KG, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - 6 W 1/15 (https://dejure.org/2015,895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 28.05.2021 - 19 W 26/21

    Auslegung eines Testaments im Sinne einer rechtlichen zulässigen

    Würde man die Verfügung des Erblassers zum Zustimmungserfordernis einschränkend so lesen wollen, dass stattdessen - also auch ohne Zustimmung dieser Dritten - jedenfalls eine gemeinsame (dingliche) Verfügung der Erbin und des Testamentsvollstreckers über das Grundstück zulässig ist, wäre diese Verfügungsbeschränkung so in das Testamentsvollstreckerzeugnis aufzunehmen, da auch diese Anordnung die alleinige Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers (wie auch der Erbin) beschränkt (so KG, Beschluss v. 16.1.2015, 6 W 1/15, Rn. 22 - juris).
  • KG, 25.05.2021 - 19 W 26/21

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrages auf Einziehung eines

    Würde man die Verfügung des Erblassers zum Zustimmungserfordernis einschränkend so lesen wollen, dass stattdessen - also auch ohne Zustimmung dieser Dritten - jedenfalls eine gemeinsame (dingliche) Verfügung der Erbin und des Testamentsvollstreckers über das Grundstück zulässig ist, wäre diese Verfügungsbeschränkung so in das Testamentsvollstreckerzeugnis aufzunehmen, da auch diese Anordnung die alleinige Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers (wie auch der Erbin) beschränkt (so KG, Beschluss v. 16.1.2015, 6 W 1/15, Rn. 22 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht